13 der Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet wird, dürfte damit allerdings wohl bloss die Verschwiegenheit zugunsten des Klienten gemeint sein, nachdem diese Bestimmung sich unter dem Titel "Pflichten gegenüber dem Klienten" findet. Allein neben dieser Verschwiegenheit besteht die strafrechtlich geschützte Geheimhaltungspflicht eines Anwalts, die sich auf alle Geheimnisse bezieht, welche dem Anwalt infolge seines Berufes anvertraut worden sind oder die er in dessen Ausübung wahrgenommen hat (vgl. Art. 321 StGB).