| Instanz: | Aufsichtsbehörden und Kommissionen | |---|---| | Abteilung: | Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte | | Rechtsgebiet: | Anwaltsrecht | | Entscheiddatum: | 16.07.1991 | | Fallnummer: | OG 1991 39 | | LGVE: | 1991 I Nr. 39 | | Leitsatz: | § 15 Abs. 1 AnwG. Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Anwalt der Gegenpartei. Beschwerdeberechtigung. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Gemäss § 12 Abs. 1 AnwG ahndet die Aufsichtsbehörde Verletzungen der dem Anwalt obliegenden Berufs- und Standespflichten. Nach § 15 Abs. 1 AnwG ist zur Beschwerde berechtigt, wer durch das berufliche Verhalten eines Anwalts betroffen wird.