Betrifft die Auskunft Informationen und Kenntnisse, die dem Gesuchsteller infolge seiner amtlichen Funktion als Notar anvertraut worden sind oder die er in Ausübung dieses Amtes wahrgenommen hat, handelt es sich um geheimnisgeschützte Informationen. Daran ändert nichts, dass der Gesuchsteller das Amt eines Notars des Kantons Luzern nicht mehr ausübt.