5.2. Der Gesuchsteller will Auskunft über den Inhalt eines Vertrags geben, dessen Abschluss er in seiner Funktion als Notar des Kantons Luzern öffentlich beurkundet hat. Er übt das Amt des Notars zwischenzeitlich nicht mehr aus. Es stellt sich daher vorab die Frage, ob die Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen des Kantons Luzern darauf überhaupt eintreten soll. Betrifft die Auskunft Informationen und Kenntnisse, die dem Gesuchsteller infolge seiner amtlichen Funktion als Notar anvertraut worden sind oder die er in Ausübung dieses Amtes wahrgenommen hat, handelt es sich um geheimnisgeschützte Informationen.