Ausdrücklich wurde abschliessend unter Ziff. 40 festgehalten: "Unterbleibt eine zuverlässige Bereinigung, so hat das zur Folge, dass Dienstbarkeiten ins Grundbuch eingetragen werden, die nicht zu Recht bestehen. Das Grundbuch verliert dementsprechend die von ihm geforderte Zuverlässigkeit, Übersichtlichkeit und Klarheit. Wir können dies nicht dulden und werden daher inskünftig durch gelegentliche Kontrollen nachprüfen, ob der Weisung nachgelebt wird." Damit ist klar, dass die Anforderungen bezüglich Bereinigung von Dienstbarkeiten usw. streng zu handhaben sind.