| | Entscheid: | Die Gesuchstellerin ist seit 1. März 2019 in einem 80 %-Pensum bei der Gemeinde Z tätig. Vom 1. März bis 20. August 2019 war sie zunächst in der Funktion Leitung Zentrale Dienste, Soziales und Gesellschaft und Gemeindeschreiber-Substitutin I sowie als Mitglied der Geschäftsleitung tätig. Seit 21. August 2019 wurde sie vom Gemeinderat Z – bei gleichbleibender Funktion (Leitung Zentrale Dienste, Soziales und Gesellschaft) – zur Gemeindeschreiberin II und als Mitglied der Geschäftsleitung gewählt. Dies erfolgte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Geschäftsführermodells. Am 22. September 2019 reichte die Gesuchstellerin ein Gesuch um Ernennung zur Notarin ein.