Integration von Grundbuchauszügen und GRAVIS-Datenblättern bei der Anmeldung von Rechtsgeschäften des Grundstückverkehrs ================================================================================== 1. Die Weisung vom 24. Mai 2000 betreffend Integration von Grundbuchauszügen bei der Anmeldung von Rechtsgeschäften des Grundstückverkehrs (LGVE 2000 I Nr. 31) gilt analog auch für die Integration von Datenblättern, welche mit dem Grundstückinformationssystem GRAVIS bezogen werden können.