b bis e, ein unwiderrufliches und vorbehaltloses Zahlungsversprechen einer Schweizerischen Grossbank/Regionalbank oder einer Kantonalbank auf." Das von der Beschwerdeführerin aufgelegte "Unwiderrufliche(s) Zahlungsversprechen" vom (Datum) der B Bank enthielt jedoch als Bedingung für die zweite bis vierte Teilzahlung jeweils die schriftliche Aufforderung der Käuferin. 3.2.2. Die von der B Bank aufgestellte Bedingung steht somit im offenen Widerspruch zur zitierten Vertragsbestimmung von Ziff.