Aus der Beurkundung eines Testaments in der Funktion als Notar resultiert eine zeitlich unbefristete Treuepflicht (Urteil des Bundesgerichts 2C_518/2009 vom 9.2.2010 E. 4). Nach der Beurkundung verbietet die Pflicht zur Unparteilichkeit dem gleichzeitig als Anwalt tätigen Notar, in einem Rechtsstreit, dessen Gegenstand eine von ihm errichtete Urkunde bildet, eine der beteiligten Parteien anwaltlich zu vertreten; er hat allen Beteiligten in einem Prozess als unabhängiger Zeuge zur Verfügung zu stehen. Die Interessenwahrungspflicht des Notars gehört zu den Minimalanforderungen des Bundesrechts. Sie folgt aus dem Gebot der Rechtsgleichheit (Pfammatter, Komm.