- rechtlicher oder faktischer Organfunktionen für Gesellschaften mit oder ohne Rechtspersönlichkeit sowie für öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Anstalten, deren Zweck ausschliesslich oder teilweise in der gewerbsmässigen Grundstücksvermittlung besteht; - rechtlich formell begründeter oder faktisch ausgeübter Geschäftsführungsfunktionen für Gesellschaften mit oder ohne Rechtspersönlichkeit sowie für öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Anstalten, deren Zweck ausschliesslich oder teilweise in der gewerbsmässigen Grundstücksvermittlung besteht. Nicht unter den Begriff "Vermittlung" fällt der Grundstückshandel durch die Notare im eigenen Namen und auf eigenes Risiko.