3. Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit seiner Zustellung mit Beschwerde an das Obergericht weitergezogen werden (§ 16 AnwG). Zu diesem Zweck ist bei der Obergerichtskanzlei eine begründete Beschwerdeschrift im Doppel einzureichen. 4. Dieser Entscheid ist dem Disziplinarbeklagten zuzustellen und dem bevollmächtigten Vertreter schriftlich mitzuteilen. Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte, 3. Dezember 2001 (AR 97 11) |