R e c h t s s p r u c h 1. Rechtsanwalt lic. iur. X.Y. wird wegen mehrfacher und schwerwiegender Verletzung der Berufs- und Standespflichten der Rechtsanwälte mit der Einstellung in der Ausübung des Berufes im Sinne von § 13 Abs. 1 lit. c AnwG für die Dauer eines halben Jahres diszipliniert. 2. Der Disziplinarbeklagte trägt die Verfahrenskosten. Die amtlichen Kosten betragen Fr. 3'000.-- und sind vom Disziplinarbeklagten an die kantonale Gerichtskasse zu bezahlen. 3. Dieser Entscheid kann innert 20 Tagen seit seiner Zustellung mit Beschwerde an das Obergericht weitergezogen werden (§ 16 AnwG).