Für den Disziplinarbeklagten spricht auch sein langjähriges Engagement zu Gunsten der Allgemeinheit in Politik und Gesellschaft in den verschiedenen Chargen, die der Verteidiger in seiner Vernehmlassung ausführlich geschildert hat. Zu Gunsten des Disziplinarbeklagten fällt schliesslich namentlich unter dem Aspekt der Strafempfindlichkeit ins Gewicht, dass er vom Strafverfahren und von der Verurteilung in seinen persönlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen überdurchschnittlich getroffen worden ist und damit namentlich als öffentliche Person auch überdurchschnittlich der Öffentlichkeit ausgesetzt war, darunter mit seiner Familie zweifellos sehr zu leiden hatte und dass seit den hier zur