Zu beachten ist indes, dass der Disziplinarbeklagte mit seinem Verhalten nicht direkt eigene Interessen verfolgte und damit offenbar persönlich auch keine finanziellen Vorteile erzielte, sondern im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen als Strafverteidiger die Interessen seiner Klientschaft zu schützen vermeinte. Für den Disziplinarbeklagten spricht auch sein langjähriges Engagement zu Gunsten der Allgemeinheit in Politik und Gesellschaft in den verschiedenen Chargen, die der Verteidiger in seiner Vernehmlassung ausführlich geschildert hat.