Was der Disziplinarbeklagte nach seinen Verfehlungen - wie von seinem Vertreter vorgebracht - "alles unternommen" haben soll, um zu klären, was mit den seiner Schwiegermutter überlassenen Geldern geschehen sei, ist aus den Akten allerdings nicht ersichtlich. Zu beachten ist indes, dass der Disziplinarbeklagte mit seinem Verhalten nicht direkt eigene Interessen verfolgte und damit offenbar persönlich auch keine finanziellen Vorteile erzielte, sondern im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen als Strafverteidiger die Interessen seiner Klientschaft zu schützen vermeinte.