18 und 22, oben zusammengefasst) angesichts der familiären Bande des Disziplinarbeklagten und dem offenbar damit verbundenen - kurzfristigen - starken Druck und negativen Einfluss seitens seiner Schwägerschaft erscheinen, wenn auch jedem Rechtsanwalt klar sein muss, dass gerade in solchen Situationen besondere Vorsicht am Platz ist, und das unabhängig von angeblich geringen Erfahrungen als Strafverteidiger. Was der Disziplinarbeklagte nach seinen Verfehlungen - wie von seinem Vertreter vorgebracht - "alles unternommen" haben soll, um zu klären, was mit den seiner Schwiegermutter überlassenen Geldern geschehen sei, ist aus den Akten allerdings nicht ersichtlich.