Die besondere Vertrauenswürdigkeit eines Anwalts wird zweifellos in den Grundfesten erschüttert, wenn sich dieser wie im vorliegenden Fall verschiedenartiger Delikte gegen die Rechtspflege und mehrfach schuldig macht. Der Umstand, dass und wie streng der Disziplinarbeklagte wegen Straftatbeständen, namentlich auch wegen mehrfacher Anstiftung zu falschem Zeugnis, zu einer Gefängnisstrafe von immerhin 14 Monaten Gefängnis, wenn auch nur bedingt vollziehbar, verurteilt worden ist, spricht denn auch für sich und stellt zweifellos auch für sich genommen eine ganz erhebliche Schädigung des für den Anwaltsstand erforderlichen Vertrauens dar.