Der Anwalt, der auch als "Mitarbeiter" der Rechtspflege bezeichnet wird (Wolffers Felix, a.a.O. S. 37), trägt aufgrund des in ihn gesetzten erhöhten Vertrauens gerade diesbezüglich auch eine ganz besondere Verantwortung. Wenn Zeugen sogar von Rechtsanwälten in ihren Aussagen beeinflusst werden, wird nicht nur das Vertrauen in diesen Berufsstand nachhaltig erschüttert, sondern nimmt auch die Rechtsstaatlichkeit als solche erheblichen Schaden. Hinzu kommt vorliegend der Tatbestand der mehrfachen Geldwäscherei nach Art. 305bis Ziff. 1 StGB, wobei es im vorliegenden Fall immerhin um eine beachtliche Summe ging und der Disziplinarbeklagte dabei mit Rat und Tat aktiv war.