mit ihnen soll der Disziplinarverstoss gesühnt und der Fehlbare spezialpräventiv von der Wiederholung ähnlicher Handlungen abgehalten werden. Die befristete Einstellung in der Berufsausübung ist gedacht für schwere Vorfälle, welche die Vertrauenswürdigkeit eines Anwalts massgeblich erschüttern; sie hat Merkmale sowohl der Strafe wie der administrativen Massnahme. Der Patententzug bzw. die dauernde Einstellung in der Berufsausübung schliesslich ist in erster Linie eine Massnahme, durch welche das rechtsuchende Publikum und die Rechtspflege vor einer berufsunwürdigen Person vorbehaltlos geschützt werden sollen (BGE 106 Ia 121, bes. E. 13 und LGVE 1994 I Nr. 34 mit weiteren Verweisen).