nachstehend als OGU bezeichnet) ist der Disziplinarbeklagte wegen mehrfacher Anstiftung zu falschem Zeugnis schuldig befunden worden, weil er im Rahmen der Strafsache gegen E.G. C.P. als Kellner des Restaurant/Dancing "K." in N. vorsätzlich am 9. Juni 1995 zu einer falschen Zeugenaussage und am 14. oder 15. Juni 1995 überdies dazu verleitet hat, die Tänzerin N.C.B. zum Falschzeugnis in einem gerichtlichen Verfahren zu veranlassen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Ausführungen des Obergerichtes (OGU E. 3 - 3.3.3 S. 6 ff.) und den entsprechenden tatbeständlichen Feststellungen im vorangegangenen erstinstanzlichen Kriminalgerichtsurteil (amtl.Bel.