Mit einem Berufsverbot würde seine Existenz unnötig gefährdet. 7.- Laut dem in Rechtskraft erwachsenen und im Dispositiv oben wörtlich wiedergegebenen Strafurteil des Obergerichts vom 24. April 2001 (amtl.Bel.11; nachstehend als OGU bezeichnet) ist der Disziplinarbeklagte wegen mehrfacher Anstiftung zu falschem Zeugnis schuldig befunden worden, weil er im Rahmen der Strafsache gegen E.G. C.P. als Kellner des Restaurant/Dancing "K." in N. vorsätzlich am 9. Juni 1995 zu einer falschen Zeugenaussage und am 14. oder 15. Juni 1995 überdies dazu verleitet hat, die Tänzerin N.C.B. zum Falschzeugnis in einem gerichtlichen Verfahren zu veranlassen.