Aufgrund seiner Stellung als Stadtrat sei die Medienberichterstattung über das Strafverfahren äusserst gross gewesen, und die vergangenen sechs Jahre seien für ihn und seine Familie eine unendlich schwere Belastung gewesen. Eine vorübergehende Einstellung in der Berufsausübung wäre für den Disziplinarbeklagten, der noch nie habe diszipliniert werden müssen und der sich seit seinen Verfehlungen vor sechs Jahren wiederum völlig klaglos verhalten habe, unverhältnismässig. Es stehe auch zweifelsfrei fest, dass ihm eine gute Prognose gestellt werden könne. Der Werdegang des Disziplinarbeklagten sei geprägt von dessen grossem sozialen Engagement in Beruf und Politik.