Nach der Ablehnung des Antrags des Disziplinarbeklagten auf erneute Sistierung des Verfahrens, stellte und begründete dessen Verteidiger mit Eingabe vom 27. Juli 2001 folgende Anträge (amtl.Bel. 18): 1. X.Y. sei mit einer Busse von nicht mehr als Fr. 3'000.-- zu bestrafen 2. Der Entscheid sei bis zum definitiven Abschluss des gegen X.Y. geführten Strafverfahrens auszusetzen, und es sei ihm danach Gelegenheit zu einer ergänzenden Stellungnahme einzuräumen.