Die amtlichen Kosten des Untersuchungs- und des kriminalgerichtlichen Ver fahrens betragen Fr. 13'472.--, die reduzierten Gerichtskosten vor Obergericht Fr. 2'000.--. X.Y. hat demnach der kantonalen Gerichtskasse Fr. 15'472.-- (Fr. 13'472.-- gemäss kriminalgerichtlichem Urteil und Fr. 2'000.-- Gerichtskosten vor Obergericht) zu bezahlen. Was den Sachverhalt im Einzelnen sowie den Schuldbefund und die Strafzumessung anbetrifft, wird auf die Erwägungen des inzwischen vom Bundesgericht geschützten Urteils des Obergerichts verwiesen, wovon im Folgenden auszugehen ist.