305bis Ziff. 1 StGB. 2. X.Y. wird vom Vorwurf der Anstiftung zu falschem Zeugnis nach Art. 307 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 24 Abs. 1 StGB, begangen gegenüber A.N., freigesprochen. 3. X.Y. wird mit 14 Monaten Gefängnis, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 2 Jahren, und mit einer Busse von Fr. 10'000.-- bestraft. 4. X.Y. hat die Kosten des Untersuchungsverfahrens und die Kosten in beiden Gerichtsinstanzen zu tragen. Die amtlichen Kosten des Untersuchungs- und des kriminalgerichtlichen Ver fahrens betragen Fr. 13'472.--, die reduzierten Gerichtskosten vor Obergericht Fr. 2'000.--.