AnwG Entscheid vom 3. Dezember 2001 in Sachen X.Y. betreffend Verletzung von Berufs- und Standespflichten (Standesrecht). E r w ä g u n g e n 1.- Mit Eingabe vom 18. April 1997 verzeigte der Amtsstatthalter von S. Rechtsanwalt X.Y. unter Berufung auf § 15 Abs. 2 AnwG bei der Aufsichtsbehörde wegen Verletzung von Berufs- und Standespflichten (amtl.Bel. 1). Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen die Betreiber des Dancings "K." in N. bezichtigte der Untersuchungsrichter auch den Beanzeigten als deren Vertreter der Geldwäscherei sowie der Anstiftung zu falschem Zeugnis.