Klischeehaft, wenn nicht gar prahlerisch, tönt der weitere Werbespruch, das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis sei die Grundlage ihrer Arbeit (was auch immer unter dieser Formulierung zu verstehen sein mag). Ob das Anwaltsbüro tatsächlich imstande ist, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit anderen Fachberatern wie versprochen "kompetent sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung, der aussergerichtlichen Streiterledigung und der Prozessvertretung" anzubieten, kann schliesslich dahingestellt bleiben.