Der explizite Hinweis auf die "umfassende Hochschulausbildung" kann den - falschen - Eindruck erwecken, dass andere Rechtsanwälte nicht auch darüber verfügen würden. Die im beanstandeten Prospekt erfolgte Zusicherung, den Rechtsuchenden eine optimale Vertretung ihrer Interessen zu "garantieren", erscheint zumindest auch unter haftpflichtrechtlichen Aspekten überaus fragwürdig. Klischeehaft, wenn nicht gar prahlerisch, tönt der weitere Werbespruch, das gesetzlich geschützte Anwaltsgeheimnis sei die Grundlage ihrer Arbeit (was auch immer unter dieser Formulierung zu verstehen sein mag).