| Instanz: | Aufsichtsbehörden und Kommissionen | |---|---| | Abteilung: | Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte | | Rechtsgebiet: | Anwaltsrecht | | Entscheiddatum: | 09.04.1997 | | Fallnummer: | AR 96 16/17 | | LGVE: | 1997 I Nr. 47 | | Leitsatz: | § 12 Abs. 1 AnwG. Standesrecht. Pflicht zur Sachlichkeit sowie Wahrung der gebotenen Achtung und des Anstandes gegenüber Behörden und Behördenvertretern. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Aufsichtsbehörde disziplinierte einen Anwalt infolge Anzeige aufgrund seiner Äusserungen im Rahmen einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgender Begründung: