Der Beanzeigte kann daher in der Entschädigungsfrage dem Subordinationsverhältnis gegenüber seiner Arbeitgeberfirma nicht entgehen. Dass er für seine Mandatstätigkeit pauschal entschädigt wird, heisst nichts anderes, als dass die Versicherungsgesellschaft ihm einen bestimmten Lohnbeitrag für die Tatsache leistet, Prozesse in ihrem wirtschaftlichen Interesse zu führen. Bei diesem System bleibt der angestellte Anwalt als Arbeitnehmer - ungeachtet der formellen Vereinbarung - gegenüber seiner Arbeitgeberin rechenschaftspflichtig, und seine Tätigkeit ist für die Versicherungsgesellschaft letztlich eine Frage der Rentabilität.