Dass der bei einer Rechtsschutzversicherung angestellte Anwalt in wirklicher Unabhängigkeit über die Einlegung eines Rechtsmittels entscheiden könnte, ist nicht vorstellbar. Vielmehr ist davon auszugehen, dass im Falle eines rechtsschutzversicherten Klienten immer wieder Kontakte zwischen dem persönlichen Anwalt und der Versicherungsgesellschaft stattfinden und dass letztere in bezug auf die Ausgestaltung des Verfahrens, Einlegen von Rechtsmitteln usw. mindestens ihre Beratungsdienste anbietet.