Der Klient steht nun vor der Wahl, einen aussenstehenden Anwalt oder den Versicherungsanwalt mit der Interessenwahrung zu beauftragen. Beauftragt er den Versicherungsanwalt, so hat er den Vorteil, dass der Versicherungsanwalt aufgrund der vorherigen persönlichen Kontakte den Fall bereits kennt und daher in der Lage ist, diesen speditiv vor den Gerichten oder Behörden auszutragen. Freilich muss der Versicherungsanwalt (als angestellter Jurist) "zwei verschiedenen Herren dienen": Einerseits hat er als unabhängiger Anwalt einzig noch die Interessen seines Klienten zu vertreten, anderseits kann er auch in dieser Phase dem Dauervertragsverhältnis mit seiner Arbeitgeberin nicht entweichen;