Im Arbeits- und Verfahrensablauf wird er zwangsläufig mit den Rechtsschutzfällen der Versicherungsnehmer konfrontiert, und zwar vorerst rein in der Funktion als Arbeitnehmer der Rechtsschutzversicherung. In diesem Zusammenhang muss er auch beratend für die Arbeitgeberfirma - ausserhalb des Geltungsbereichs des Anwaltsmonopols - auftreten. Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt die Angelegenheit einem Gericht unterbreitet wird oder Verwaltungsbehörden zu begrüssen sind, dann stellt sich die Frage nach der anwaltlichen Vertretung. Der Klient steht nun vor der Wahl, einen aussenstehenden Anwalt oder den Versicherungsanwalt mit der Interessenwahrung zu beauftragen.