der unselbständige Anwalt muss im konkreten Fall seine innere Unabhängigkeit wahren und in freier Willensentscheidung ausüben können. 6. - a) Im vorliegenden Falle handelt es sich beim Beanzeigten um einen zu 100% angestellten Rechtsanwalt bei einer Rechtsschutzversicherung. Nach seiner eigenen Darstellung führt er den Bereich Rechtsdienst für die Regionen Bern und Solothurn. Auf seinem Briefkopf sind Adresse, Telefon- und Telefaxnummern verzeichnet, welche mit denjenigen der X-Rechtsschutzversicherung identisch sind. Zur Honorierung erklärte der Beanzeigte, dass er sämtliche Parteientschädigungen vollumfänglich abliefere; die Gesellschaft X. entschädige ihn pauschal.