Im Kanton St. Gallen existiert überdies eine Weisung des Kantonsgerichtes, die festlegt, unter welchen einschränkenden Bedingungen der Rechtsanwaltsberuf im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden kann. Nach dieser Weisung ist der generelle Ausschluss eines angestellten Anwalts im Bereich des Anwaltsmonopols unzulässig, die erforderliche Unabhängigkeit muss aber vertraglich sichergestellt werden. Die Zürcher Praxis steht ebenfalls auf dem Standpunkt, der Anwalt könne sich seine Unabhängigkeit mittels Vereinbarung absichern lassen; dazu sei allerdings im konkreten Arbeitsvertrag der Vorrang der mit der Ausübung des Anwaltsberufs verbundenen Pflichten festzulegen (zum Ganzen: ZR 79 Nr. 126;