Eine andere Auffassung vertreten offensichtlich die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte des Kantons Zürich, das Kantonsgericht St. Gallen und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern (vgl. Fellmann/Sidler, a.a.O., S. 10 mit Hinweis auf ZR 79 Nr. 186 und auf Wolffers, Der Rechtsanwalt in der Schweiz, Seine Funktion und öffentlichrechtliche Stellung, Zürich 1986, S. 59). Im Kanton St. Gallen existiert überdies eine Weisung des Kantonsgerichtes, die festlegt, unter welchen einschränkenden Bedingungen der Rechtsanwaltsberuf im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden kann.