| | Entscheid: | Fürsprecher A. ist Angestellter und Prokurist der X-Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsnehmer B., der in einen Verkehrsunfall verwickelt war, gelangte an seine Rechtsschutzversicherung. In der Folge vertrat Fürsprecher A. den Versicherungsnehmer B. im Untersuchungs- und Strafverfahren vor dem Amtsstatthalteramt. Auf Anzeige hin hatte die Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte die Frage zu klären, ob das Verhalten von Fürsprecher A. mit dem Gebot der anwaltlichen Unabhängigkeit vereinbar ist. Aus den gekürzten Erwägungen: Die Frage nach der beruflichen Unabhängigkeit des Anwaltes ist zentral; sie nimmt in Literatur und Rechtsprechung einen breiten Raum ein.