Dass er seine fachlichen Kompetenzen im Strafrecht durchaus einschätzen könne, habe sich auch daran gezeigt, dass er schon vor der Abmahnung des Staatsanwalts (…) mit der ältesten Tochter von C besprochen habe, nunmehr einen Spezialisten in Strafverteidigung hinzuzuziehen, da sich laufend neue Details zum Sachverhalt ergeben hätten, die darauf hätten schliessen lassen, dass der Nachmittag des zz.yy.xxxx nicht so stringent abgelaufen sei, wie ihn C in ihrer Einvernahme vom ww.yy.xxxx geschildert habe. Zudem habe er sich nicht dem Vorwurf der Kinder aussetzen wollen, er habe den Prozess ihrer Mutter "verbockt". Das Schreiben der Staatsanwaltschaft sei am 20.vv.uuuu bei ihm eingetroffen.