Zur Bearbeitung des Mandats habe er überdies seine Kanzleikollegin G beigezogen, womit er sein Handeln immer vor sich und seiner Mitarbeiterin habe reflektieren müssen. Dass er seine fachlichen Kompetenzen im Strafrecht durchaus einschätzen könne, habe sich auch daran gezeigt, dass er schon vor der Abmahnung des Staatsanwalts (…) mit der ältesten Tochter von C besprochen habe, nunmehr einen Spezialisten in Strafverteidigung hinzuzuziehen, da sich laufend neue Details zum Sachverhalt ergeben hätten, die darauf hätten schliessen lassen, dass der Nachmittag des zz.yy.xxxx nicht so stringent abgelaufen sei, wie ihn C in ihrer Einvernahme vom ww.yy.xxxx geschildert habe.