Nach ihren sehr überzeugenden Aussagen habe C das Tötungsdelikt nicht begangen. Wenn sie nun rasch klare Verhältnisse habe schaffen und nach Hause zu ihren Kindern habe gehen wollen, sei gegen diese Kooperationsstrategie mit der Staatsanwaltschaft fachlich nichts einzuwenden gewesen. Diese Strategie habe er denn auch in der Folge unterstützt. Zur Bearbeitung des Mandats habe er überdies seine Kanzleikollegin G beigezogen, womit er sein Handeln immer vor sich und seiner Mitarbeiterin habe reflektieren müssen.