Der Chat-Verlauf sei das Protokoll einer guten Beziehung, nicht aber einer tief verbundenen Partnerschaft. Sie seien sich aus ihrer langjährigen Bekanntschaft vertraut und als Singles ungebunden gewesen; alles ohne jede Abhängigkeit und gegenseitige Verpflichtung. Als es soweit gewesen sei, sei er selbstverständlich daran interessiert gewesen, dass C rasch wieder aus der Haft entlassen werde. Aber das wünsche er jedem von ihm vertretenen Strafgefangenen. Auch in der Sache selbst hätte er C nicht anders beraten, wenn er sie nicht auch auf der persönlichen Ebene gekannt hätte. Nach ihren sehr überzeugenden Aussagen habe C das Tötungsdelikt nicht begangen.