Deshalb seien ihm C und ihre persönlichen Verhältnisse seit Jahren vertraut. Trotzdem hätten sie (…) keine privaten Kontakte gepflegt. An einem gemeinsamen Wochenende in London (…) habe sich auch eine Beziehung auf persönlicher Ebene ergeben. Nach diesem Wochenende bis zu ihrer Verhaftung am ww.yy.xxxx habe er sie sechsmal getroffen. Es sei eine Beziehung gewesen, in der es beide Seiten offengelassen hätten, ob und wie sich die persönliche Beziehung weiter entwickeln würde. Unabhängig davon habe er das Mandat von C in den üblichen anwaltlichen Formen weiter betreut.