Mit Schreiben vom 27.vv.uuuu habe der Beanzeigte mitgeteilt, dass er im Interesse einer effizienten Wahrnehmung der Interessen von C durch Rechtsanwalt E sein Mandat in dieser Sache mit sofortiger Wirkung niederlege. Im Nachgang zur Einvernahme von D (…) habe deren Verteidiger, Rechtsanwalt F, (…) zwei Aktenvermerke eingereicht, aus welchen das Bestreben des Beanzeigten hervorgehe, die mit der Untersuchungshaft beabsichtigte Verhinderung der Kollusion zu unterlaufen, indem er mit Rechtsanwalt F Kontakt aufgenommen und diesen zu einem kolludierenden Verhalten zu verleiten versucht habe bzw. vor dem Hintergrund der entsprechenden Nichtkooperation von Rechtsanwalt F diesen im Rahmen einer