Am 20. Dezember 2019 forderte er den Beschwerdegegner nochmals zur Rechnungslegung auf, verzichtete aber darauf, weitere konkrete Aktenstücke zu verlangen. Am 31. Dezember 2019 erstellte der Beschwerdegegner zuhanden der Erben von A sel. die Schluss-Honorarnote. Mit Schreiben vom 21. Januar 2020 teilte Rechtsanwalt B dem Beschwerdegegner mit, das Teilungsamt habe ihm die vom Beschwerdegegner eingereichten Nachlassakten zugeschickt, worin sich nebst einer Kopie des Willensvollstrecker-Ausweises und seines Schreibens vom 15. Januar 2019 ausschliesslich Bankkontoauszüge, Drittrechnungen sowie die Steuerveranlagung 2018 befänden.