In den Statuten kann fakultativ festgehalten werden, dass die angestellten und mandatführenden Anwältinnen und Anwälte ihre Rechtsdienstleistungen unter Beachtung der Berufsregeln gemäss BGFA erbringen. Ebenso kann auf die Pflicht zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses hingewiesen werden. 2. Die bei einer Anwaltsgesellschaft angestellten Anwältinnen und Anwälte haben beim Erbringen von Rechtsdienstleistungen im Namen der Gesellschaft aufzutreten und so klare Verhältnisse zu schaffen.