1. Zweckartikel Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Rechtsdienstleistungen und damit verbundene Tätigkeiten im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte sowie durch andere qualifizierte Beraterinnen und Berater. Unzulässig ist eine Ausdehnung des Gesellschaftszwecks auf beliebige weitere Dienstleistungen, da der Charakter als Anwaltskanzlei zu wahren ist. Von Seiten der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte bestehen keine Einwände gegen eine Erwähnung von Notariatsdienstleistungen im Zweckartikel.