| Instanz: | Aufsichtsbehörden und Kommissionen | |---|---| | Abteilung: | Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte | | Rechtsgebiet: | Anwaltsrecht | | Entscheiddatum: | 07.11.2017 | | Fallnummer: | AR 17 64 | | LGVE: | 2017 V Nr. 1 | | Gesetzesartikel: | § 14 Abs. 1 und 15 Abs. 1 AnwG. | | Leitsatz: | Der die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte um Entbindung vom Berufsgeheimnis ersuchende Anwalt hat Anlass zum Verfahren gegeben und wird damit kostenpflichtig, sofern er vorgängig nicht (erfolglos) um eine freiwillige Entbindungserklärung seiner Klientschaft ersucht hat.