Da zwischenzeitlich die Rückzahlung des Kostenvorschusses erfolgt ist, erübrigen sich weitere Weisungen. 10. Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass auch die Art und Weise, wie sich der Disziplinarbeklagte über seine Klientschaft äussert, insbesondere Werturteile abgibt (er habe das Anliegen des Klienten "komisch" gefunden, dieser habe ihn mit weiteren Telefonanrufen "genervt"), gegen die standesrechtliche Treuepflicht verstösst, die mit der Beendigung des Mandats nicht aufhört und auch nicht untergeht, wenn der Anwalt mit seiner Klientschaft einen Konflikt austrägt (Testa, Die zivil- und standesrechtlichen Pflichten des Rechtsanwaltes gegenüber dem Klienten, Diss.