Dass er diese Schreiben erhalten hat, bestreitet der Disziplinarbeklagte nicht. Offenbar hat er aber erst nach diesen Aufforderungen von Rechtsanwalt A über eine Suchfunktion den erhaltenen Kostenvorschuss realisiert. Trotzdem hat er danach nicht abgerechnet, weil er prioritär andere Sachen habe erledigen müssen. Als er dann die Anzeige erhalten habe, sei er der Meinung gewesen, dass ihn die Aufsichtsbehörde zur Abrechnung und Rückzahlung auffordern werde. Deshalb habe er noch keine Rückzahlung geleistet. Mit Schreiben vom 8. Mai 2017 orientierte er die Aufsichtsbehörde über die Rückzahlung des ganzen Kostenvorschusses von Fr. z.-- an den Anzeigesteller.