| | Leitsatz: | Es zählt zu den grundlegenden beruflichen Pflichten einer Anwältin oder eines Anwalts, eingeschriebene postalische Sendungen ent-gegenzunehmen oder zu gewährleisten, dass sie auch während der Abwesenheit zugestellt werden können (E. 7), (telefonisch) erreichbar zu sein und sich zu diesem Zweck in ein öffentliches Telefonverzeichnis eintragen zu lassen (E. 8), auf Aufforderung der Klientschaft hin umgehend detailliert abzurechnen (E. 9) sowie im Umgang mit der Klientschaft und den Behörden die gebotene Form zu wahren (E. 10). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: